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 der guten Ideen

Sauna zum Regelsteuersatz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 21.10.2015 mit, dass Saunaleistungen, die nach dem 30.06.2015 erbracht werden, mit dem Regelsteuersatz zu versteuern sind.

Wenn die Saunaleistungen in einem Gesamtpaket mit anderen Leistungen enthalten sind (zum Beispiel Übernachtungen), darf "sachgerecht" aufgeteilt werden.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2015
26.10.2015

Informationen über die COLLEGA-Verbund-Programme finden Sie hier