Umtausch in Bitcoin nicht umsatzsteuerpflichtig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.10.2015 in der Rechtssache C‑264/14 entschieden, dass der Umtausch in die virtuelle Währung "Bitcoin" oder umgekehrt von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze darstellen.
Beck-aktuell schreibt auf seiner Homepage: "Bitcoin ist eine umstrittene digitale Währung, die im Internet entstand und seit 2009 im Umlauf ist. Bitcoins werden auf den Computern der Nutzer erzeugt, können aber online mit etablierten Währungen wie Dollar oder Euro gekauft werden. Sie sind kontrovers, unter anderem, weil die Kurse stark schwanken. Zudem steht die Währung im Verdacht, als Mittel zur Geldwäsche zu dienen." Link zu Beck-aktuell
Der EuGH hat das Urteil vom 22.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2015
26.10.2015
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