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Großer Senat angerufen wegen grundstücksverwaltender Gesellschaft

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 68/2016 vom 26.10.2016 auf seinen Beschluss vom 21.07.2016  (Aktenzeichen IV R 26/14) hin. Danach hat der Große Senat zu entscheiden, ob eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt, Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) hat, wenn sie an einer gleichfalls grundstücksverwaltenden, aber nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.

Der BFH hat die Pressemitteilung 68/2016 vom 26.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2016
31.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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