Großer Senat angerufen wegen grundstücksverwaltender Gesellschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 68/2016 vom 26.10.2016 auf seinen Beschluss vom 21.07.2016 (Aktenzeichen IV R 26/14) hin. Danach hat der Große Senat zu entscheiden, ob eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt, Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) hat, wenn sie an einer gleichfalls grundstücksverwaltenden, aber nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
Der BFH hat die Pressemitteilung 68/2016 vom 26.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2016
31.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Günter Hässel