Rücktritt vom Kaufvertrag bei sicherheitsrelevantem Mangel an einem Kraftfahrzeug
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 190/2016 vom 26.10.2016 auf sein Urteil vom 26.10.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 240/15) hin. Danach darf ein Käufer von dem Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug zurücktreten, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt.
Im Urteilsfall blieb das Kupplungspedal am Fahrzeugboden hängen und musste in die Ausgangsposition zurückgezogen werden. Da der Mangel sporadisch auftrat, hat der Verkäufer den Käufer darauf verwiesen, bei erneutem Hängenbleiben des Kupplungspedals wieder vorstellig zu werden.
Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei nicht um einen "Komfortmangel" handle, sonder dass wegen des beim Fahrer hervorgerufenen Aufmerksamkeitsverlusts die Unfallgefahr signifikant erhöht sei. Eine verantwortungsvolle Benutzbarkeit des Fahrzeugs sei ohne Abklärung des Mangels weitgehend aufgehobenen und daher durfte der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Der BGH hat die Pressemitteilung 190/2016 vom 26.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2016
31.10.2016
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Günter Hässel