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Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Neuwagen mit geringfügigem Lackschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 189/2016 vom 26.10.2016 auf sein Urteil vom 26.10.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 211/15) hin. Danach darf ein Käufer den Kaufpreis zurückbehalten und die Abnahme verweigern, auch wenn das gelieferte Kraftfahrzeug nur einen geringfügigen Lackschaden aufweist.

Der Käufer des Kraftfahrzeugs hat in drei Instanzen Recht bekommen. 

Der Lieferant musste das Fahrzeug zurücknehmen, den Lackschaden beseitigen und erst dann musste der Käufer das Fahrzeug abnehmen und bezahlen. 

Der BGH hat die Pressemitteilung 189/2016 vom 26.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2016
31.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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