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Auto mit Mängeln: Anspruch auf Ersatzlieferung | Musterfeststellungsklage ab 01.11.2018 möglich

I. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 169/2018 vom 24.10.2018 auf sein Urteil vom 24.10.2018 (Aktenzeichen VIII ZR 66/17) hin, nach der Käufer eines mit einem Mangel behafteten Neuwagen anstelle einer Nachbesserung die Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen kann.
II. Musterfeststellungsklage

I.
Zitate aus der Pressemitteilung des BGH 169/2018 vom 24.10.2018:
"Weiterhin steht dem vom Käufer wegen eines Sachmangels geltend gemachten Anspruch auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) nicht entgegen, dass er – wie vorliegend der Kläger - gegebenenfalls zunächst die andere Art der Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) verlangt hat. Denn die Ausübung des Nacherfüllungsanspruchs ist gesetzlich (anders als die Ausübung des Rücktritts- oder Minderungsrechts, vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 87/2018) nicht als bindende Gestaltungserklärung ausgeformt, so dass der Käufer nicht daran gehindert ist, von der zunächst gewählten Art der Nacherfüllung wieder Abstand zu nehmen.

Außerdem darf ein Käufer auch dann an seiner Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung festhalten, wenn der Mangel nachträglich ohne sein Einverständnis beseitigt wird. Insoweit kommt es somit nicht darauf an, ob die Beklagte - wie sie behauptet - den irreführenden Warnhinweis während des Rechtsstreits durch Aufspielen einer korrigierten Version der Software beseitigt hat. Denn der Kläger hatte einer solchen Nachbesserung im Rahmen der routinemäßigen Inspektion im Oktober 2014 weder ausdrücklich noch konkludent zugestimmt."

Der BGH hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zur weiteren Sachaufklärung zurücüvermiesen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 169/2018 vom 24.10.3018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

II. 
Das Portal C.H. Beck weist in einem Blog darauf hin, dass ab 01.11.2018 die Musterfeststellungsklage möglich ist. Es wird berichtet, dass Anwälte mit zehntausenden Teilnehmern rechnen.
Link zu der Homepage des C.H.Beck Verlags 

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2018
29.10.2018

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