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Pensionsrückstellungen: Steuerliche Behandlung der neuen Heubeck- Richttafeln 2018 G

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.10.2018 "Steuerliche Gewinnermittlung; Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ festgestellt, dass die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ erstmals der Bewertung von Pensionsrückstellungen am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt werden können, das nach dem 20. Juli 2018 (Tag der Veröffentlichung der neuen Richttafeln) endet. Das BMF hat Übergangsregelungen veröffentlicht:

Zitate aus dem BMF-Schreiben vom 19.10.2018:
"1. Steuerliche Anerkennung der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
1 Die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen im Sinne von § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG übereinstimmend anerkannt.
Seite 2 2. Zeitliche Anwendung
2 Die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ können erstmals der Bewertung von Pensionsrückstellungen am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt werden, das nach dem 20. Juli 2018 (Tag der Veröffentlichung der neuen Richttafeln) endet. Der Übergang hat einheitlich für alle Pensionsverpflichtungen und alle sonstigen versicherungsmathematisch zu bewertende Bilanzposten des Unternehmens zu erfolgen. Die „Richttafeln 2005 G“ können letztmals für das Wirtschaftsjahr verwendet werden, das vor dem 30. Juni 2019 endet.
3. Verteilung des Unterschiedsbetrages nach § 6a Absatz 4 Satz 2 EStG
3 Nach § 6a Absatz 4 Satz 2 EStG kann der Unterschiedsbetrag, der auf der erstmaligen Anwendung der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ beruht, nur auf mindestens drei Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt der jeweiligen Pensionsrückstellung zugeführt werden (Verteilungszeitraum). Die gleichmäßige Verteilung ist sowohl bei positiven als auch bei negativen Unterschiedsbeträgen erforderlich. Bei einer Verteilung des Unterschiedsbetrages auf drei Wirtschaftsjahre gilt Folgendes:
..."

Das BMF hat das Schreiben vom 19.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

In COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2018 wurde auf die neuen Heubeck-Richttafeln hingewiesen. COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2018  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2018
29.10.2018

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