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 der guten Ideen

Hilfsmittelerlass

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.10.2019 in dem sogenannten Hilfsmittelerlass als Termin für die Steuerberaterprüfung 2020 die Tage 6. bis 8. Oktober 2020 festgelegt. Gleichzeitig wurde bekannt gemacht, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Das wird sicher zahlreiche Leser des COLLEGA-Wochen-Ticker interessieren. Daher weisen wir darauf hin.

Zur besonderen Beachtung weisen wir auf diese Passage in dem Hilfsmittelerlass hin:
"Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2020 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2019 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maßgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt."

Also beim Einsortieren von Ergänzungslieferungen alte Text gegebenenfalls aufheben. 

COLLEGA-Wochen-Ticker wünscht eine erfolgreiche Vorbereitung und schon jetzt Glück und Erfolg bei der Prüfung.

Das BMF hat den Hilfsmittelerlass vom 21.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2019
28.10.2019

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