Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Kabinett beschließt nationalen Emissionshandel

Die Bundesregierung weist auf Ihrer Homepage am 23.10.2019 darauf hin, dass sie ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen will.

Zitat aus der Veröffentlichung der Bundesregierung vom 23.10.2019:
"Entlasung von Bürgerinnen und Bürgern
Die Bundesregierung wird die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms investieren – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude. Sie wird zudem einen Teil als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.Der BGH hat zugleich hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen der Härteeinwand des Mieters nach § 559 Abs. 4 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, weil die Modernisierungsmaßnahme (hier: Wärmedämmmaßnahmen bei Erneuerung eines teilweise schadhaften Außenputzes) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters durchgeführt wurde."

Die Bundesregierung hat die Mitteilung auf ihrer Homepage  veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2019
28.10.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!