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 der guten Ideen

Vertrauensschutz bei Erstattungszinsen

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in dem Praxisticker 656 darauf hin, dass die Finanzverwaltung Einsprüche gegen die Nebenbestimmung der Vorläufigkeit offenbar liegen lässt.

Zu beachten ist aber der Hinweis von Hammerl in dem Praxisticker Nr. 656 des LSWB, dass sich eine spätere Änderung der Rechtsprechung nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirken darf. Das bedeutet, dass eine Rückforderung bereits festgesetzter Erstattungszinsen nicht zulässig sein kann.

Es kann empfohlen werden, der Praxisticker 656 sorgfältig zu archivieren, um ihn bei den zu erwartenden Änderungen zur  Hand zu haben. 

Der LSWB hat den Praxisticker 656 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2019
28.10.2019

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