Ausnahmeregelung zur Absicherung von Exportgeschäften verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.10.2020 eine Pressemitteilung "EU-Ausnahmeregelung für die Absicherung von Exportgeschäften verlängert - Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der Krise" veröffentlicht.
Zitat aus der Pressemitteilung des BMF vom 15.10.2020:
EU-Ausnahmeregelung für die Absicherung von Exportgeschäften verlängert - Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der Krise:
"Die EU-Kommission hat am 13.10.2020 beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis zum 30.6.2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres auslaufen.
Dank dieser Ausnahmeregelung können auch weiterhin Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden."
Das BMF hat die Pressemitteilung vom 15.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2020
26.10.2020
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