Stundennachweise für Förderungen nach dem Forschungszulagengesetz Nachweise in Form der GoBD
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seiner Mitteilung vom 21.10.2020 auf folgendes hin: "Das Bundesministerium der Finanzen hat die FAQ zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) aktualisiert."
Zitat aus der Mitteilung des BMF vom 21.10.2020:
Aktualisierte FAQ zum Forschungszulagengesetz (FZulG) und Muster eines Stundennachweis für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
"Die Forschungszulage bemisst sich nach bestimmten förderfähigen Aufwendungen (§ 3 FZulG). Das FZulG stellt bei der Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nicht auf spezifische Tätigkeiten in der Forschung oder Entwicklung ab. Es muss sich als einzige Voraussetzung um Forschungs- bzw. Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens handeln. Für die Dokumentation dieser FuE-Tätigkeiten gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u. a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung. Zum Nachweis der geleisteten Arbeit eines eigenen Arbeitnehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laufende Aufzeichnungen zu führen, die eindeutig und zeitnah die geleisteten Arbeitsstunden belegen."
(Hinweis: Die Hervorhebung durch Fettschrift erfolgte durch COLLEGA-Wochen-Ticker)
Das BMF hat der Mitteilung vom 21.10.2020 folgende Anlagen beigefügt:
- FAQ zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763)
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) – Stundennachweis für die FuE-Tätigkeiten in begünstigten FuE-Vorhaben
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Hinweis: Wenn derartige Fördermittel beansprucht werden sollen, sind die strengen Vorgaben, insbesondere für die Zeitnachweise, unbedingt zu beachten. Eine elektronische Untersützung, zum Beispiel durch eine auftragsorientierte Zeit- oder Leistungserfassung, dürfte unvermeidbar sein.
Das BMF hat die Mitteilung vom 21.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2020
26.10.2020
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