Benachteiligung wegen Religion
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 53/2018 vom 25.10.2018 auf sein Urteil vom 25.10.2018 (Aktenzeichen AZR 501/14) hin. Ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland hat eine konfessionslose Bewerberin für einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und muss deshalb eine Entschädigung bezahlen.
Die Entschädigung wurde auf zwei Bruttomonatsverdienste festgesetzt.Der BAG hat die Pressemitteilung 53/2018 vom 25.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BundesarbeitsgerichtCOLLEGA-Wochen-Ticker 45/201805.11.2018