Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 171/2018 vom 26.10.2018 auf sein Urteil vom 26.10.2018 (Aktenzeichen V ZR 143/17) hin. Der BGH hat in dieser Entscheidung ausführlich zur Fragen des Musizierens und des Erteilens von Musikunterricht Stellung genommen.
Zitat aus der Pressemitteilung 171/2018 des Bundesgerichtshofs:"Jedenfalls insgesamt sollte das tägliche Musizieren in dem Haus etwa drei Stunden werktags (und eine entsprechend geringere Zeitspanne an Sonn- und Feiertagen) nicht überschreiten. Entstehen durch den Musikunterricht lautere oder lästigere Einwirkungen und damit eine stärkere Beeinträchtigung der Kläger, muss dieser ggf. auf wenige Stunden wöchentlich beschränkt werden; sofern sich das Dachgeschoss zu der Unterrichtserteilung eignet, könnte das Landgericht vorgeben, dass der Unterricht nur dort stattfinden darf."Der BGH hat die Pressemitteilung 171/2018 vom 26.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BundesgerichtshofCOLLEGA-Wochen-Ticker 45/2018
05.11.2018