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Wei­te­re Ver­län­ge­rung der Über­gangs­re­ge­lung für grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31.10.2018 die Übergangsregelung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches sogenanntes Konsignationslager  bis 01.01.2020 verlängert. 

Das ist  nun die zweite Verlängerung in dieser Sache.
Das BMF hat das Schreiben vom 31.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2018
05.11.2018

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