Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG
Der Bundesministerium (BMF) der Finanzen hat am 03.11.2016 in einem ausführlichen Schreiben von 14 Seiten zu den Fragen der Anrechnung der Gewerbesteuer Stellung genommen und die BMF-Schreiben vom 24. Februar 2009 (BStBl I S. 440), vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 43) und vom 25. November 2010 (BStBl I S. 1312) aufgehoben.
Da die Neuregelung auch zum Nachteil der Steuerpflichtigen führen kann, hat das BMF folgende Anwendungsregelung getroffen (Randnummer 34 des Schreibens vom 03.11.2016):
"Dieses Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. In den Fällen, in denen die Anwendung der Rn. 16 bis 18 zu einer geringeren Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG als nach der bisherigen Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 24. Februar 2009 (BStBl I S. 440) führt, ist das Schreiben auf Antrag des Steuerpflichtigen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden. Rn. 30 des BMF-Schreibens vom 24. Februar 2009 (BStBl I S. 440) ist bis zum Veranlagungszeitraum 2017 weiterhin anzuwenden, wenn alle zum Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums noch beteiligten Mitunterneh-mer dies einheitlich beantragen."
Das BMF hat das Schreiben vom 03.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2016
14.11.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel