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Umsatzsteuer-Vordruckmuster an Datenschutz-Grundverordnung angepasst

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.11.2019 die "Neubekanntgabe von Vordruckmustern nach Anpassung auf Grund der DatenschutzGrundverordnung" veröffentlicht und kommt damit der Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 nach.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 05.11.2019:
"...
(2) Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung wurde in den Vordruckmustern ein Datenschutzhinweis zur Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung, über die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprechpartner in Datenschutzfragen aufgenommen.
(3) Die weiteren Änderungen in den Vordruckmustern gegenüber den bisherigen Vordruckmustern sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(4) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichungen sind zulässig.
..."  

Es werden alle Vordrucke, die von den Änderungen betroffen sind, einzeln angeführt. Es handelt sich immerhin um 17 Vordrucke.

Das BMF hat das Schreiben vom 05.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2019
11.11.2019

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