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Wann führt eine Subvention als Drittentgelt zur Umsatzsteuerpflicht?

KMLZ weist in seinem Umsatzsteuer Newsletter 44/2019 "Vorsicht bei Zuschüssen und Subventionen" auf zwei EuGH-Urteile C-573/18 und C-574/18 vom 09.10.2019 hin. Hierbei geht es um die Frage, in welcher Höhe eine von einem Dritten subventionierte Lieferung der Umsatzsteuer unterliegt.

Zitat aus dem Umsatzsteuer-Newsletter 44/2019 von KMLZ:
"Die genannten Aspekte sind für die Praxis dann von Relevanz, wenn ein Recht zum Vorsteuerabzug nicht besteht. Betroffene Unternehmer – häufig gemeinwohlorientierte Einrichtungen – sind angehalten, bei Subventionszahlungen und Zuschüssen strikt die Vorgaben aus Abschn. 10.2. UStAE einzuhalten. Dabei ist zum einen darauf zu achten, dass zwischen der erbrachten Leistung und der Subvention / dem Zuschuss des Zahlenden kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, da ansonsten ein Entgelt für die Leistung an den Zahlenden vorliegt. Zum anderen gilt es zu vermeiden, dass die Subvention / der Zuschuss die Zahlung des Leistungsempfängers ergänzt, damit preisauffüllenden Charakter erhält und in der Folge ein Drittentgelt bildet. Zuschüsse, die auf Grundlage eines gegenseitigen Vertrages gewährt werden, sind grundsätzlich ein Indiz für einen umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausch."  

KMLZ hat den Umsatzsteuer-Newsletter 44/2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage KMLZ

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2019
11.11.2019

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