Gewerbesteuer: Kein Abzug bei Personengesellschaften
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 76/2015 vom 11.11.2015 auf sein Urteil vom 10.09.2015 (Aktenzeichen IV R 8/13) hin. Danach ist das Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen verfassungsgemäß.
Zitat aus der Pressemitteilung des BFH:
"Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn des Unternehmens. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden."
Der BFH hat die Pressemitteilung 76/2015 vom 11.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2015
16.11.2015