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Internationale Amtshilfe in Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.11.2015 ein Schreiben unter dem Betreff "Anwendung der Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA)" veröffentlicht.

Die Einleitung des BMF-Schreibens lautet:

"Die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) bieten die Möglichkeit, behördliche Unter-stützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteue-rungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen. Ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch ist in diesen Abkommen nicht vorge-sehen. Der Inhalt und Aufbau der Abkommen entsprechen weitgehend dem OECD-Muster-abkommen für Informationsaustausch in Steuersachen aus dem Jahr 2002."

Das BMF hat das Schreiben vom 10.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2015
16.11.2015

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