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Schornsteinfeger haushaltsnah

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 10.11.2015 mit "bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren."

Leider hatte die Finanzverwaltung bisher die Kosten für Schornsteinfeger (Kaminkehrer) nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. Der BFH sah das im Urteil vom 06.11.2014 (Aktenzeichen VI R 1/13, BStBl II 2015, Seite 481) anders. Nunmehr ist die Anerkennung in allen "offenen Fällen" möglich.

Das BMF hat das Schreiben vom 10.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2015
16.11.2015

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