Vorfälligkeitsentschädigung: BGH entscheidet am 19.01.2016
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 188/2015 vom 13.11.2015 darauf hin, dass er in dem Verhandlungstermin am 19.01.2016 in Sachen XI ZR 388/14 über die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung entscheiden werde.
Es geht um die Frage, ob und wie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen sind.
Der BGH hat die Pressemitteilung 188/2015 vom 13.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2015
16.11.2015