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Vorfälligkeitsentschädigung: BGH entscheidet am 19.01.2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 188/2015 vom 13.11.2015 darauf hin, dass er in dem Verhandlungstermin am 19.01.2016 in Sachen XI ZR 388/14 über die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung entscheiden werde.

Es geht um die Frage, ob und wie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen sind.

Der BGH hat die Pressemitteilung 188/2015 vom 13.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2015
16.11.2015

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