Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.11.2016 zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege Stellung genommen.
In dem achtseitigen Schreiben werden die Einzelheiten sehr ausführlich erläutert. Es wird auch auf die möglichen Betriebsausgabenpauschalen für Kindertagespflegepersonen hingeweisen.
Zitat: "Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2007 (BStBl 2008 I S. 17), vom 17. Dezember 2008 (BStBl 2009 I S. 15) und vom 20. Mai 2009 (BStBl I S. 642) werden aufgehoben."
Das BMF hat das Schreiben vom 11.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2016
21.11.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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