Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.11.2016 zum Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, Verhinderung von Gestaltungen mit Bond-Stripping im Privatvermögen, Stellung.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016:
"Wird ein Zinsschein oder eine Zinsforderung vom Stammrecht abgetrennt (Bond-Stripping), gilt dies nach § 20 Absatz 2 Satz 4 EStG i. d. Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19. Juli 2016 als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter."
Das BMF hat das Schreiben vom 11.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2016
21.11.2016
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