Keine Gewerbesteuer bei Vermietung eines Einkaufscenters
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 71/2016 vom 16.11.2016 aus sein Urteil vom 14.07.2016 (Aktenzeichen IV R 34/13) hin. Auch wenn die in dem Urteil erwähnten Nebenleistungen erbracht werden, liegt noch private Vermögensverwaltung vor, die zu keiner Gewerbesteuerpflicht führt.
Das Urteil zeigt die Grenzen zwischen den (gerade noch) erlaubten Zusatzleistungen auf, die nach Ansicht des BFH eine Gewerbesteuerpflicht der Vermieters vermeiden.
Es kommt in jedem Einzelfall auf die Gestaltung an und vor allem auf die genaue Einhaltung der vertraglich getroffenen Vereinbarungen.
Der BFH hat die Pressemitteilung 71/2016 vom 16.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2016
21.11.2016
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