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Mindestlohnänderung zum 01.01.2017 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht

Im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2530 wurde am 15.11.2016 die Änderung des Mindestlohns ab 01.01.2017 bekannt gemacht: "§ 1: Der Mindestlohn beträgt brutto Euro 8,84 je Zeitstunde. § 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft."

Neben dem allgemeinen Bestimmungen zum Mindestlohn gibt es verschiedene davon abweichende Regelungen.

Hinweise auf Literatur zum Mindestlohn findet man hier

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2016

21.11.2016

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