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 der guten Ideen

Doppelbesteuerungsabkommen Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt in seinem Schreiben vom 13.11.2019 "Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG; Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen; Urteil des BFH vom 28. März 2018 - I R 42/16 -" klar, wann steuerpflichtige Leistungen im Sinne des § 49 gegeben sind.

Das auf dem BFH Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen I R 42/16) basierende BMF-Schreiben vom 13.11.2019 dient der Klarstellung. Zitat: "§ 49 Einkommensteuergesetz (EStG) führt die inländischen Einkünfte im Sinne der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) abschließend auf."

Das BMF hat das Schreiben vom 13.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

 COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2019
18.11.2019

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