Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.11.2019 die "Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019" veröffentlicht. Damit wird klar: Alle anderen Verschärfungen des Kassengesetzes treten zum 01.01.2020 in Kraft.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist darauf hin, dass bei der zum 31.01.2020 in Kraft tretenden Meldepflicht für elektronische Kassensysteme der amtliche Vordruck abgewartet werden sollte.
Deubner Medien hat ein Muster für eine Mandanten-Information "Kassenführung 2020. Was Sie zum Jahreswechsel erledigen sollten" herausgebracht - mit Hinweis, dass die Verfahrensdokumentation ergänzt werden muss.
Der DWS Verlag des wissenschaftlichen Instituts des Steuerberater e.V. hat ein Merkblatt "1679 Kasseneinnahmen Fehler vermeiden" herausgebracht - mit einer Historie der Veränderungen.
COLLEGA wird am 147. COLLEGA-TAG am 29.11.2019 ausführlich auf die Einzelheiten eingehen.
Weiterlesen … Nicht das Kassengesetz ist bis 30.09.2020 verschoben. Es wird nur nicht beanstandet, wenn ein...