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Verkehrsüberwachung mit sogenannter Abschnittskontrolle zulässig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht weist in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 auf sine Urteil vom 13.11.2019 (Aktenzeichen. 12 LC 79/19) hin. Danach ist eine Geschwindigkeitsüberwachung zulässig, die darin besteht, "dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird."

Diese Art der Geschwindigkeitsüberwachung gibt es offenbar derzeit nur im Land Niedersachsen, in dem sie erprobt werden soll. Im Urteilsfall fand ie Kontrolle auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen statt. 

Die entsprechende Nor des Niedersächsischen Polizeigesetzes ist am Ende der Pressemitteilung angeführt.  

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Pressemitteilung vom 14.11.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2019
18.11.2019

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