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 der guten Ideen

Ergänzung zum Anwendungsschreiben des BMF zum Investmentsteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.10.2020 ein "An­wen­dungs­schrei­ben zum In­vest­ment­steu­er­ge­setz (InvStG) in der am 1. Ja­nu­ar 2018 gel­ten­den Fas­sung; Er­gän­zung des BMF-Schrei­bens vom 21. Mai 2019, BSt­Bl. I S. 527, um §§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG so­wie Er­gän­zung der Tzn. 50 und 56" veröffentlicht. Als Bezugnahme wird angegeben: "BEZUG  Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 "

Das BMF hat das Schreiben vom 29.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Einleitende Pressemitteilung mit weiteren Inhaltsangaben: Link zur Pressemitteilung 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2020
16.11.2020

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