Ergänzung zum Anwendungsschreiben des BMF zum Investmentsteuergesetz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.10.2020 ein "Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz (InvStG) in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527, um §§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie Ergänzung der Tzn. 50 und 56" veröffentlicht. Als Bezugnahme wird angegeben: "BEZUG Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 "
Das BMF hat das Schreiben vom 29.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Einleitende Pressemitteilung mit weiteren Inhaltsangaben: Link zur Pressemitteilung
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2020
16.11.2020
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