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Fahrverbot nach einfachen Verkehrsverstößen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 17.11.2015 auf seinen Beschluss vom 17.09.2015 (Aktenzeichen 1 RBs 138/15) hin. Danach können mehrere einfache Verkehrsverstöße ein Fahrverbot rechtfertigen.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 17.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm  

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2015
23.11.2015

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