Mindestlohn Voraussetzungen bei öffentlichen Aufträgen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 139/2015 vom 17.11.2015 auf sein Urteil in der Rechtssache C-115/14 RegioPost GmbH & Co. KG / Stadt Landau in der Pfalz hin. Zitat: "Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung des Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrags ausgeschlossen wird."
Der EuGH hat die Pressemitteilung 139/2015 vom 17.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2015
23.11.2015