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Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 20.11.2015 auf sein rechtskräftiges Urteil vom 15.09.2015 (Aktenzeichen 4 U 105/15) hin, in dem es eine umfangreiche Abmahntätigkeit als rechtsmissbräuchlich beurteilt hat.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 17.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm  

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2015
23.11.2015

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