Wohnfläche - BGH ändert seine Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 189/2015 vom 18.11.2015 auf sein Urteil vom 18.11.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 266/14) hin. Danach können Mieterhöhungen nur auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche erfolgen.
Zitat aus der Pressemitteilung 189/2015 des BGH:
"Der Bundesgerichtshof hat heute – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. "
Der BGH hat die Pressemitteilung 189/2015 vom 18.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2015
23.11.2015