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Wohnfläche - BGH ändert seine Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 189/2015 vom 18.11.2015 auf sein Urteil vom 18.11.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 266/14) hin. Danach können Mieterhöhungen nur auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche erfolgen.

Zitat aus der Pressemitteilung 189/2015 des BGH:

"Der Bundesgerichtshof hat heute – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. "

Der BGH hat die Pressemitteilung 189/2015 vom 18.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH  

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2015
23.11.2015

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