Katze betreuen ist haushaltsnah
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 79/2015 vom 25.11.2015 auf sein Urteil vom 03.09.20 (Aktenzeichen VI R 13/15) hin. Danach kann die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellen.
Das Urteil entspricht dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 04.02.2015. Siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2015
Der BFH hat die Pressemitteilung 79/2015 vom 25.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2015
30.11.2015