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Rente 2016 Beiträge 2016 Beitragsbemessungsgrenze 2016

Die Bundesregierung weist in mehreren Pressemitteilungen auf die voraussichtlichen Eckdaten für 2016 hin.

Pressemitteilung "Beitrag bleibt, Rente steigt" vom 18.11.2015:
Zitat:
"Die Rentenbeiträge für 2016 bleiben voraussichtlich bei 18,7 Prozent. Die Rente könnte nach Berechnungen des Rentenversicherungsberichts zum 1. Juli 2016 um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Den Bericht hat das Bundeskabinett beschlossen."
Link zur Pressemittelung der Bundesregierung

Pressemitteilung "Neue Bemessungsgrenzen für 2016" vom 27.11.2015:
Zitat:
"Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2016 bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt."
Link zur Pressemittelung der Bundesregierung

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2015
30.11.2015

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