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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erweitert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.11.2016 folgendes Schreiben veröffentlicht: "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG); Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 10. Januar 2014 (BStBl I 2014 Seite 75)"

Das BMF hat das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet. Das Schreiben umfasst 37 Seiten und beinhaltet Beispiele und Tabellen.

Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2016
05.12.2016

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