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Umsatzsteuer für Meldevergütungen zum Krebsregister

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.11.2016 ein Schreiben veröffentlicht: "Umsatzsteuerliche Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen an das klinische Krebsregister"

Durch das Schreiben wird der Umsatzsteueranwendungserlass geändert.

Das Schreiben muss von Ärzten und deren steuerlichen Beratern beachtet werden.

Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2016
05.12.2016

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