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Änderung beim Sonderausgabenabzug Schweiz

Das Bundesfinanzministerium (BMF)  hat das Schreiben vom 19.11.2020 "Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz; Rechtswidrigkeit des Abzugsverbotes nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG" veröffentlicht.
I V C 3 - S 2221/14/10006 :002

Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz: Abzugsverbot rechtswidrig

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 19.11.2020:
"Entgegen § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Halbsatz 1 EStG sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen, soweit

  • sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen,
  • diese Einnahmen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Inland steuerfrei sind und
  • der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt.

    Die vorstehenden Regelungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. "

Das BMF hat das Schreiben vom 19.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2020
30.11.2020

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