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Einfuhr von Sammlermünzen umsatzsteuerbegünstigt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 01.12.2015 darauf hin, wann die Einfuhr von Gold- und Silbermünzen umsatzsteuerbegünstigt ist.

Zitate aus dem BMF-Schreiben vom 01.12.2015:

"Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Absatz 2 Nummer 12 UStG i. V. m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG)."

"Nach Tz. 174 Nummer 1 des Bezugsschreibens kann der Unternehmer aus Vereinfachungsgründen jedoch auch den letzten im Monat November festgestellten Goldtages-preis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2016 ist die Metallwertermittlung dabei nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 32.308 € je Kilogramm vorzunehmen."

"Bei der Ermittlung des Metallwerts von Silbermünzen kann der Unternehmer nach Tz. 174 Nummer 2 des Bezugsschreibens statt der jeweiligen Tagesnotierung aus Vereinfachungs-gründen den letzten im Monat November festgestellten Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2016 ist die Wertermittlung dabei nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 416 € je Kilo-gramm vorzunehmen."

Das BMF hat das Schreiben vom 01.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Das BMF hat am 02.12.2015 das Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 veröffentlicht.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2015
07.12.2015

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