Lebenslängliche Nutzung: Bewertung ab 2016
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 02.12.2015 auf die Vervielfältiger für die Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung hin.
Dem Schreiben ist eine "Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2016" beigefügt.
Das BMF hat das Schreiben vom 02.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2015
07.12.2015