Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag durch BGH anerkannt
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 193/2015 vom 25.11.2015 auf sein Urteil vom 25.11.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 360/14) hin, nach dem eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag wirksam ist.
Der BGH hat die Pressemitteilung 193/2015 vom 25.11.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2015
07.12.2015