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Tee-Werbung für HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER scheitert vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 197/2015 vom 02.12.2015 auf sein Urteil vom 02.12.2015 (Aktenzeichen I ZR 45/13 25.11.2015) hin. Die Werbung für einen Früchtetee wurde als Irreführung der Verbraucher beurteilt.

Zitat aus der Pressemittelung 197/2015 des BGH:

"Die Beklagte, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung "FELIX HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER" einen Früchtetee, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise "nur natürliche Zutaten" und "FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN" befinden. Tatsächlich enthält dieser Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere. "

Der BGH hat die Pressemitteilung 197/2015 vom 02.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2015
07.12.2015

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