Metalllieferungen
Offenbar ist eine weitere Änderung der § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) geplant.
Nach dem Umsatzsteuer-Newsletter 29/2014 von KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAUER wurde die Übergangsregelung bei Metalllieferungen bis 30.06.2015 verlängert. Außerdem soll offenbar eine Wertschwelle von 5.000 € eingeführt werden.
KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAUER (KMLZ) hat den Umsatzsteuer-Newsletter 29/2014 aus seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage KLMZ
15.12.2014