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 der guten Ideen

Metalllieferungen

Offenbar ist eine weitere Änderung der § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) geplant.

 

Nach dem Umsatzsteuer-Newsletter 29/2014 von KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAUER wurde die Übergangsregelung bei Metalllieferungen bis 30.06.2015 verlängert. Außerdem soll offenbar eine Wertschwelle von 5.000 € eingeführt werden.

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAUER (KMLZ) hat den Umsatzsteuer-Newsletter 29/2014 aus seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage KLMZ

COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2014

15.12.2014