Reisepreis Anzahlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 183/2014 vom 09.12.2014 auf seine drei Urteile vom 09.12.2014 (Aktenzeichen X ZR 147/13, X ZR 85/12, X ZR 13/14) hin.
Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass eine Anzahlung, die 20% des Reisepreises nicht übersteigt, angemessen ist. Sie Sicherstellung gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters hat durch den zwingend zu übergebenden Sicherungsschein zu erfolgen. Die Fälligkeit des Gesamtreisepreises 30 Tage vor dem Reiseantritt ist nach den Urteilen des BGH angemessen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 183/2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof
15.12.2014