Doppelbesteuerungsabkommen für Luftfahrtunternehmen mit Kamerun
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das "Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen" am 07.12.2020 in Kraft getreten und ab 01.01.2021 anzuwenden ist.
#Doppelbesteuerungsabkommen #Luftfahrtunternehmen #Kamerun
Das BMF hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2020
14.12.2020
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