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Doppelbesteuerungsabkommen für Luftfahrtunternehmen mit Kamerun

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit, dass das "Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrt­unternehmen" am 07.12.2020 in Kraft getreten und ab 01.01.2021 anzuwenden ist.

#Doppelbesteuerungsabkommen #Luftfahrtunternehmen #Kamerun 

Das BMF hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke 

COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2020
14.12
.2020

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