Pauschbeträge für Behinderung verdoppelt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte das Schreiben vom 08.12.2020: "Sprachregelung Bund/ Länder zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung"
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Das BMF weist in seinem Schreiben darauf hin, welche Änderungen ab 01.01.2021 eintreten und wie diese beim Lohnsteuerabzug oder bei einer Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen berücksichtigt werden.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.12.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2020
14.12.2020
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