Steuererklärungen 2019: Fristverlängerung bis 31.03.2021 ist zu wenig
Die Steuerberaterkammer München wendet sich auf ihrer Homepage dagegen, dass die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 nur um einen Monat verlängert wurde.
Hinweis: Die Koalitionspartner haben am 17.12.2020 beschlossen, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis 31.08.2021 zu verlängern (siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 52/2020)
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Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Prof. Dr. Harmut Schwab ist empört über die Ablehnung, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 großzügig zu verlängern. " ...die Nachricht der lediglich bis zum 31. März 2021 verlängerten Abgabefristen war nicht das, was wir uns alle erhofft hatten und wofür wir uns eingesetzt haben. Zu Recht sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sich seit Beginn der Corona-Krise unermüdlich für ihre Mandanten einbringen, empört."
Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe mussten nicht nur die umstrittene, auf sechs Monate befristete Senkung der Umsatzsteuersätze in die Praxis umsetzen, sondern auch die meisten anderen, teilweise nicht ausgegorenen Änderungen im Zusammenhang mit den sogenannten Corona "Hilfen".
Auch die Mitarbeiter in den Steuerkanzleien haben Kinder und Angehörige die sie versorgen müssen - es sind Menschen wie alle anderen. Trotzdem mussten sie enorme Zusatzbelastungen übernehmen, um neben den "Corona-Belastungen" die Alltagsarbeit erledigen zu können.
So wäre es unvorstellbar, dass Millionen von Arbeitnehmern ihre Gehälter nicht pünktlich bekommen, weil die für die Lohn- und Gehaltsbuchführung zuständigen Mitarbeiter in den Steuerkanzleien das nicht schaffen konnten. Oder dass die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerzahlungen aus diesem Grund ausbleiben. Das alles wurde neben den als vorrangig bezeichneten enormen Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit Corona pünktlich erledigt.
Viele Kollegen klagen darüber, dass sie und ihre Mitarbeiter seit Monaten am Limit arbeiten und deshalb nicht mit der Bearbeitung der Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen beginnen konnten. Da ist ein Rückstau von mehreren Monaten entstanden, der nicht in dem einen Monat März 2021 abgearbeitet werden kann.
Schwab verspricht: "Sie können sicher sein, dass ich weiter für eine angemessene Fristverlängerung als bitter nötige Entlastung für unsere Kanzleien kämpfen werde."
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es hilfreich wäre, wenn die Kollegen ihre Empörung "ganz explizit an Ihre(n) jeweilige(n) Bundestagsabgeordneten adressieren, um die Politik in die Pflicht zu nehmen" und fügt eine Liste mit den jeweiligen Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise bei.
Die Steuerberaterkammer München hat die Stellungnahme ihres Präsidenten Prof. Dr. Hartmut Schwab zu der Behandlung der Bitte um Fristverlängerung und die Liste der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage der Steuerberaterkammer München
Hinweis: Prof. Dr. Hartmut Schwab hat sich zusätzlich in einem You-Tube Beitrag "Fristverlängerung (08.12.2020)" zu diesem bedauernswerten Sachverhalt geäußert, der in der Mediathek der Steuerberaterkammer München veröffentlicht wurde. Link zu dem You-Tube Beitrag
Nachsatz: Den Vertretern unseres Berufsstands und allen voran Prof. Dr. Hartmut Schwab ein herzliches Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz!
COLLEGA-Wochen-Ticker 51/2020
14.12.2020
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