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Auszahlungsabschlag (Disagio) bei KfW Darlehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt in seiner Pressemitteilung 200/2015 vom 08.12.2015 einen Terminhinweis für den 16.02.2016 um 10:00 Uhr. Der Termin betrifft vier Verfahren zur Frage, ob ein Auszahlungsabschlag bei KfW Darlehen zurückbezahlt werden muss.

Zitat aus der Pressemitteilung 200/2015 des BGH:
"Die Kläger sind der Ansicht, ihnen stehe gegen die Beklagten jeweils ein Anspruch auf Rückzahlung des Auszahlungsabschlags zu, da die Bestimmungen über den Auszahlungsabschlag in den Darlehensverträgen kontrollfähige Allgemeine Geschäftsbedingung darstellten und als solche insbesondere gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* verstießen. Zur Begründung führen sie unter anderem an, die Klauseln benachteiligten sie unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB, weil sie keine echte Gegenleistung zum Gegenstand hätten, sondern dazu dienten allgemeine Betriebskosten auf sie abzuwälzen."

Der BGH hat die Pressemitteilung 200/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2015
14.12.2015

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