Gebrochene Beförderung oder Versendung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutert in seinem Schreiben vom 07.12.2015, wann bei einer sogenannten gebrochenen Beförderung oder Versendung eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen gegeben ist.
Das BMF-Schreiben beinhaltet mehrere Beispiele, aus denen die Einzelheiten ersichtlich sind.
Das BMF hat das Schreiben vom 07.12.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2015
14.12.2015